Sinnvoll: Absicherung von Inhabern & Führungskräften durch eine Dread-Disease- oder „Keyman-" Police
Viele Selbstständige sowie Unternehmen haben das Problem, dass bei einem längerfristigen Ausfall von Inhabern, Führungskräften, Geschäftsführern oder Spezialisten ein erheblicher betrieblicher finanzieller Verlust entstehen kann, der kurz- oder mittelfristig kaum auszugleichen ist und/oder sich die Suche nach einem gleichwertigen Ersatz für die ausgefallene „Schlüsselkraft“ (daher die Begrifflichkeit „Keyman“) als schwierig bis unmöglich darstellt.
Hier bietet die Schwere-Krankheiten-Versicherung einen empfehlenswerten und betrieblich oftmals erforderlichen Schutz.
Selbstständige und Freiberufler können mit einem privaten Vertrag vorsorgen und erhalten die Leistung als Einzelunternehmer bei Eintritt einer schweren Krankheit steuerfrei ausgezahlt.
Somit können sie ihren Einkommensausfall oder andere finanzielle Verpflichtungen schnell kompensieren.
Bei Kapitalgesellschaften schließt ein Unternehmen eine Versicherung für Führungsperson(en) ab.
Kommt es zum Eintritt einer versicherten Krankheit, erhält das Unternehmen die vereinbarte Versicherungssumme, um den Ersatz dieser Person existenzsichernd zu kompensieren.
Es kann eine Absicherung für Gesellschafter, Geschäfts-führer, den Vorstand einer AG oder leitende Arbeitnehmer als sogenannte Keyman-Versicherung abgeschlossen werden.
Die Beiträge für eine solche Keyman-Police sind vollständig als Betriebsausgabe absetzbar, die ausgezahlte Versicherungssumme wird steuerlich als Betriebseinnahme gewertet, was die umsichtige Festlegung einer angemessenen Versicherungssumme nötig macht.
Grundsätzlich ist diese Absicherung auch für jede berufliche Teilhaberschaft von in Kooperation tätigen Selbstständigen in einer Personengesellschaft sinnvoll.